Negative SCHUFA-Einträge einfach und schnell löschen

Haben Sie negative SCHUFA Einträge und bekommen deshalb keine Wohnung, keinen Kredit, Handyvertrag oder ähnliches? Mit unserem Service können Sie schnell und unkompliziert die Löschung Ihrer Einträge direkt bei der SCHUFA zu beantragen.

29,99€ statt 99,99€
Geld-zurück-Garantie
Sollte es uns nicht gelingen erhalten Sie Ihr Geld von uns zurück!
Ihr sicherer Weg zur Kreditwürdigkeit.

Finanzielle Freiheit zurück mit unserem risikofreien Service.

Wir konnten durch langjährige Erfahrung bereits Hunderten von Menschen helfen, erfolgreich Ihre Kreditwürdigkeit wiederherzustellen. Wenn auch Sie Ihre finanzielle Freiheit zurückerhalten möchten, dann nehmen Sie unseren Full Service in Anspruch und wir helfen Ihnen dabei Ihre negativen SCHUFA Einträge ein für alle Mal zu löschen. So können Sie endlich Ihren gewünschten Kredit bei jeder beliebigen Bank beantragen. Und sollten wir keinen Erfolg damit haben, erhalten Sie Ihr Geld vollständig von uns zurück.

Heute noch erledigt.

Schnell und einfach in nur 3 Schritten

1. Formular online ausfüllen

Sie füllen einfach in wenigen Minuten unser Online-formular aus und wir erstellen innerhalb weniger Stunden das entsprechendeAnschreiben für Sie.

2. Anschreiben versenden

Wir stellen Ihnen ein komplett fertiges Anschreiben für die SCHUFA zur Verfügung. Sie müssen es lediglich versenden.

3. Kreditwürdigkeit wiederherstellen

Sobald Ihre negativen SCHUFA Einträge gelöscht sind können Sie bei einer beliebigen Bank einen Kredit beantragen.

4,8
348 Bewertungen

Das sagen unsere Kunden:

“ Vielen Dank, mein Score ist wieder in einem normalen Bereich! 3 Einträge konnten gelöscht werden und einer ist noch in Bearbeitung. Ich kann den Service nur empfehlen!! :) ”

Maikel B.
aus Siegen

“ Hat etwas gedauert aber jetzt hab ich nur positive Einträge bei Schufa! ”

Denis V.
aus Hagen

“ Vor ein paar Wochen haben wir uns noch Sorgen gemacht wegen dem kaputten Auto, jetzt hat es mit unserem Kredit geklappt! DANKE ”

Sahra M.
aus Dortmund

“ Der Mietvertrag ist unterschrieben, danke für die Hilfe ich werde den Service weiter empfehlen. ”

Daniel K.
aus Köln

“ Nichtmal einen Internetvertrag konnten wir bekommen! Wegen einem einzigen Eintrag. Danke das Ihr bei der Löschung geholfen habt, wir haben jetzt endlich wieder Internet. ”

Laura B.
aus Frankfurt

“ Jetzt kann weitergearbeitet werden. Hatte einen Wasserschaden am Laptop und habe keinen neuen finanziert bekommen. Danke an euch die Finanzierung ist jetzt durchgegangen. ”

Hermann J.
aus Nürnberg

“ T-mobile, 02, Vodafone, E-plus. Ich hab überall angefragt und alle haben mich abgelehnt.. Das System in Deutschland ist echt gemein aber dank euch habe ich jetzt endlich einen Vertrag bekommen. 5 Sterne gerne wieder!" ”

Manuela E.
aus Berlin
4,8
348 Bewertungen

Das sagen unsere Kunden:

4,8
348 Bewertungen

Erfahrungsberichte – Unsere Erfolge aus erster Hand

Unsere Kunden haben den Sprung gewagt, den sie nie bereut haben. Mit unserer professionellen Unterstützung konnten sie negative SCHUFA-Einträge löschen und wieder auf eine solide finanzielle Basis zurückkehren. Ihre Erfahrungen sind das beste Zeugnis für unsere Qualität und unser Engagement.

Häufig gestellte Fragen:

Ja, es ist möglich, auch die Löschung mehrerer Einträge zu beantragen. Mit unserem Service können Sie beliebig viele Dokumente anfordern, um für alle negativen Eintragungen die Löschung zu beantragen.

Seit 2010 bietet die SCHUFA ein Ombudsmannverfahren für Verbraucher an. Dabei handelt es sich um einen externen Schlichter, der bei Missverständnissen zwischen der SCHUFA und dem Verbraucher den strittigen Vorgang neutral prüft.

Voraussetzung für die Einleitung des Ombudsmann-Verfahrens ist, dass der Verbraucher zunächst eine Klärung seines Anliegens mit dem Kundenservice der SCHUFA angestrebt hat. Erst wenn hier keine Einigung erzielt werden konnte, kann der Verbraucher sich mit seinem Anliegen an den Ombudsmann der SCHUFA wenden.

Leider besteht aktuell keine Möglichkeit, Ihre negativen SCHUFA-Eintragungen in einem laufenden Insolvenzverfahren zu löschen.

Aktuell ist es schwierig, ohne anwaltliche Hilfe hier einen Erfolg zu erzielen.

Unsere Geld-zurück-Garantie funktioniert wie folgt: Sie senden unseren erstellten Brief per Post ab. Nach der Bearbeitung bei der SCHUFA erhalten Sie eine Antwort. Sollte diese nicht positiv ausgefallen sein, schicken Sie einfach das Schreiben an uns per E-Mail und wir erstatten Ihnen das Geld.

Möchten Sie aus einem anderen Grund widerrufen, so lassen Sie es uns bitte per E-Mail wissen, und wir werden Ihren Fall schnellstmöglich bearbeiten.

Die Erfolgschancen sind abhängig von Ihren Einträgen, dem Alter der Einträge, der Höhe der Forderung usw.

Sofern Sie keine harten Negativmerkmale in der SCHUFA stehen haben oder sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden, können wir Ihnen mit unseren Schreiben durchaus helfen.

Gläubiger können einen Schufaeintrag relativ einfach veranlassen, jedoch werden häufig die Mahnungen vorher nicht rechtens ausgesprochen. Ein Gläubiger muss mindestens 2 Mal eine Eintragung in die Schufa androhen, bevor dieser Eintrag rechtens wird. Die Eintragung wird jedoch in 80% der Fälle trotzdem schon vorgenommen. An dieser Stelle kann man mit anwaltlicher Hilfe den Eintrag löschen lassen. Auch fehlerhafte Eintragungen oder bereits beglichene Forderungen kann man aus der Schufa mit einem einfachen Löschauftrag löschen lassen.